mandantentauglich(e) Anwendungssoftware
Software bei denen mehrere Mandanten, d.h. rechtlich eigenständige Institutionen, in einer Anwendung mit getrennten Datenbeständen verarbeitet werden. Die Trennung erfolgt i.d.R. durch eine Mandanten-ID bei jedem Datensatz in der Datenbank oder separate Datenbestände pro Mandant.
Das Arbeiten mit Mandanten ist dann sinnvoll, wenn strikte Trennungen aufgrund von Kooperationen durchbrochen werden müssen. Klassische Beispiele sind Gruppen oder Verbünde von Institutionen, bei denen auf einer zentraler Ebene ein Monitoring/Support und die Einhaltung von Regeln/Verfahren erfolgen müssen/sollen.
Falls eine striktere Trennung, z.B. aufgrund DSGVO (siehe dort TOM technisch organisatorische Maßnahmen) gefordert ist, erreicht man diese nur durch eigenständige Instanzen der Anwendungssoftware pro Mandant oder je nach Anforderungsprofil eigenständige Systeme (Server/Virtuelle Maschinen).